Dorferneuerung für private Maßnahmen

Seitdem unser DE-Konzept genehmigt worden ist, sind auch private Maßnahmen förderfähig. Zur Information möchte ich Ihnen im Anschluss einige wichtige Merkmale bereitstellen:

Sie beabsichtigen bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen auszuführen. Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur bereitzustellen

  • Die Gebäude sind vor dem 2. Weltkrieg erbaut worden.
  • Es muss eine umfassende Sanierung vorgenommen werden, das Auswechseln nur von einzelnen Fenstern oder nur ein Anstrich dienen der Bauunterhaltung und sind separat nicht förderfähig. Bei der Sanierung sind die regionalen Baustoffe und Gestaltungsmerkmale
  • Im Zusammenhang mit einer Gebäudesanierung können auch naturnah gestaltete Freiflächen bzw. Hofentsiegelungen gefördert werden.
  • Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der förderfähigen Kosten und ist pro Gebäude auf 20.241 € begrenzt.


Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Daher ist es ratsam vor der Antragstellung mit Herrn Biewer (Kreisverwaltung Alzey(Tel. 06731/408-4551) oder mit Frau Franzen (Tel. 06733/9483288) zu sprechen, da hier nur eine kurzeZusammenfassung der wichtigsten Informationen gegeben werden kann. Alles andere ist am Objekt zu klären.

Eine Erstberatung für derlei Maßnahmen ist immer kostenfrei. Die Ortsgemeinde hat dies im Rahmen der Konzepterstellung mit Fr. Franzen bis auf Weiteres so festgesetzt.