Seitdem unser DE-Konzept genehmigt worden ist, sind auch private
Maßnahmen förderfähig. Zur Information möchte ich Ihnen im Anschluss
einige wichtige Merkmale bereitstellen:
Sie beabsichtigen
bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer
orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit
Hof- und Grünflächen auszuführen. Wohnraum im Ortskern durch
Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in
maßstäblicher, dörflicher Architektur bereitzustellen
Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Daher
ist es ratsam vor der Antragstellung mit Herrn Biewer (Kreisverwaltung
Alzey(Tel. 06731/408-4551) oder mit Frau Franzen (Tel. 06733/9483288) zu
sprechen, da hier nur eine kurzeZusammenfassung der wichtigsten
Informationen gegeben werden kann. Alles andere ist am Objekt zu
klären.
Eine Erstberatung für derlei Maßnahmen ist immer kostenfrei. Die Ortsgemeinde hat dies im Rahmen der Konzepterstellung mit Fr. Franzen bis auf Weiteres so festgesetzt.
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